Kündigungsfristen der KFZ Versicherung beachten

Wer den Wechsel zu einer günstigeren KFZ Versicherung anstrebt, muss unbedingt die entsprechenden Kündigungsfristen beachten. Denn eine Kündigung ist nur gültig, wenn die geregelten Kündigungsfristen eingehalten werden. Innerhalb der KFZ-Branche ist bei einer ordentlichen Kündigung eine Kündigungsfrist von einem Monat üblich. Da die Versicherungsverträge in aller Regel am Ende des Kalenderjahres (also am 31. Dezember) auslaufen, muss das Kündigungsschreiben demnach bis spätestens zum 30. November bei der jeweiligen Gesellschaft eingegangen sein.

Auch bei Sonderkündigungen gelten normalerweise Kündigungsfristen von einem Monat. Jedoch ist die Sonderkündigung nicht an ein festes Datum gebunden, sondern richtet sich nach bestimmten Kriterien. Wer sich jedoch ein neues Fahrzeug zulegt, kann teilweise auch ohne Beachtung von Kündigungsfristen der Vertrag mit der jeweiligen KFZ Versicherung aufgelöst werden.

Bevor jedoch einer Assekuranz gekündigt wird – egal ob unter Beachtung von Kündigungsfristen oder nicht – sollten Autofahrer zuvor die Policen der KFZ Versicherungen vergleichen. Auf diese Weise ist es deutlich einfacher, preisgünstige Tarifangebote zu entdecken. Der KFZ Versicherung Vergleich stellt mehr als 180 Tarife der KFZ Versicherung gegenüber und ermöglicht so ein Sparpotenzial von bis zu 800 Euro. Mit dieser online verfügbaren Unterstützung ist es kein Problem mehr, zu einem günstigen Anbieter zu wechseln – wenn man die entsprechenden Kündigungsfristen der KFZ Versicherung beachtet.